Maklergebühren beim Haus- und Wohnungskauf in Österreich – Das sollten Sie wissen

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Österreich, speziell in Liezen und Umgebung, ist die Frage nach den Maklergebühren ein wichtiger Punkt. Wir von KR Real möchten Ihnen transparent und verständlich erklären, wie die Maklerprovision in Österreich geregelt ist, wer die Kosten trägt, wie hoch die Provision sein darf und welche aktuellen gesetzlichen Regelungen Sie kennen sollten.

Was sind Maklergebühren?

Maklergebühren, auch Courtagen genannt, sind das Honorar für die professionelle Vermittlung einer Immobilie durch den Makler. Dieses Honorar wird fällig, sobald eine rechtsgültige Willensübereinkunft zwischen Käufer und Verkäufer – etwa durch ein unterschriebenes Kaufangebot – zustande kommt. Die Courtage deckt dabei alle wichtigen Leistungen ab: von der Marktwertermittlung über die Präsentation der Immobilie bis zur Unterstützung bei Vertragsverhandlungen.

Wer zahlt die Maklergebühren in Österreich?

In Österreich gilt beim Kauf von Eigentumswohnungen und Häusern nicht das Bestellerprinzip, wie es etwa bei Mietobjekten seit Juli 2023 eingeführt wurde. Üblicherweise teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 3,0 % des Kaufpreises zuzüglich 20 % Mehrwertsteuer für jede Vertragspartei. Das bedeutet, dass der Makler maximal 6 % netto vom Kaufpreis als Provision erhalten darf – aufgeteilt auf Verkäufer und Käufer.

Es gibt aber auch Sonderfälle:

  • Nur der Verkäufer zahlt die Provision: Dies wird als „Innenprovision“ bezeichnet. Hier wird die Provision oft im Kaufpreis eingerechnet, sodass für den Käufer keine direkte Provision anfällt.

Wie hoch sind die Maklergebühren?

Die Provision beträgt in den meisten Fällen 3,6 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer pro Vertragspartei. Bei sehr günstigen Immobilien oder speziellen Objekten können abweichende Staffelungen gelten, die gesetzlich genau geregelt sind. In der Praxis ist die 3,6 %-Marke jedoch der Standard.

Wann sind die Maklergebühren fällig?

Die Provision wird fällig, sobald eine verbindliche Willensübereinkunft zwischen Käufer und Verkäufer besteht – meist mit der Unterzeichnung des Kaufangebots. Der eigentliche Kaufvertrag und die Eintragung ins Grundbuch sind dann nur noch Formalitäten. Wichtig ist, dass die Provisionsvereinbarung vorab rechtsgültig im Maklervertrag festgehalten wurde.

 

Warum KR Real Ihr verlässlicher Partner im Bezirk Liezen ist

Der Immobilienkauf oder -verkauf ist komplex. Mit unserer regionalen Expertise in Liezen und Umgebung begleiten wir Sie persönlich und professionell – von der realistischen Marktwertermittlung bis zur optimalen Präsentation Ihrer Immobilie. Wir legen großen Wert auf Transparenz und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, damit Sie jederzeit den Überblick behalten.

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder suchen ein neues Zuhause in Liezen und Umgebung? Kontaktieren Sie uns bei KR Real. Wir beraten Sie individuell, klären alle Fragen rund um Maklergebühren und begleiten Sie sicher durch den gesamten Prozess.

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